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Windkraftanlagen

Windkraftanlagen sind vielseitig einsetzbar, sie sind im Gebäude integrierbar auf Mast und mit Freistehenden Mast.

Unsere Produkte sind für Schwach,- Mittel,- Starkwindgebiete einsetzbar.

Erhältlich 600Watt bis 7.5KW Batteriebetrieb also Inselanlagen mit Photovoltaik sowie Netzeinspeiser, Kombiniert Batteriebetrieb und Überschuss Netzeinspeiser.

Unsere Produkte:

  • Black Windräder
  • Black 600
  • Black 1500

Kleinwindkraft in OÖ

In Oberösterreich sind besonders vier Gesetze für den Aufbau einer Kleinwindkraftanlage relevant: Das Bauordnungsgesetz, das Bautechnikgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Raumordnungsgesetz.

Für Windkraftwerke über zehn Metern Gesamthöhe gilt eine Bauanzeigepflicht. So wird der/die BürgermeisterIn zu einer zentralen Ansprechperson, da er/sie die erste Instanz im Baurecht und bei der Raumordnung darstellt. Laut dem Bautechnikgesetz muss die Anlage die allgemeinen baulichen Anforderungen, wie Standsicherung und Nutzungssicherheit erfüllen. Einen wichtigen Passus des Bautechnikgesetzes stellt auch noch die Erklärung zum Orts- und Landschaftsbild dar, der besagt, dass eine Beeinträchtigung zur Untersagung der baurechtlichen und elektrizitätsrechtlichen Bewilligungen führen kann.

Laut oberösterreichischem Recht bedürfen Windkraftanlagen unter 30 kW keiner elektrizitätsrechtlichen Bewilligung. Falls Sie eine Anlage zur Netzeinspeisung aufstellen und den Strom über die Ökostromabwicklungsstelle abgenommen und zum Einspeisetarif vergütet haben möchten, benötigen Sie die Anerkennung der Anlage zur Ökostromanlage nach Ökostromgesetz durch den Landeshauptmann (Bescheid). In Oberösterreich gibt es in der Raumordnung drei Möglichkeiten: eine Widmung als Betriebsbaugebiet, als Industriegebiet oder eine Sonderwidmung im Grünland für Windkraftanlagen.

Details

Elektrizitätsrecht

§ 6 Oö. ElWOG 2006 statuiert die Bewilligungspflicht für Errichtung, wesentliche Änderung und Betrieb von Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Engpassleistung von 30 kW und darüber. Dabei ist

§ 7 Oö. ElWOG 2006 hinsichtlich der erforderlichen Antragsunterlagen zu beachten. Anlagen bis 30 kW bedürfen daher keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigung

Bauordnung

§ 25 Abs. 1 Z 7 Oö. Bauordnung 1994 sieht vor, dass die Errichtung von gemäß dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006 nicht bewilligungspflichtigen Windrädern von mehr als zehn Meter Höhe, gemessen vom tiefsten Befestigungspunkt, beim Bürgermeister vor Baubeginn angezeigt werden muss. Baubehörde ist der Bürgermeister.

§ 3 Ziffer 5 Oö. Bautechnikgesetz formuliert die Verpflichtung, dass bauliche Anlagen, also auch „Windräder“ – und zwar unabhängig von den Rechtsvorschriften, die ihrer Bewilligung zugrunde liegen- in allen ihren Teilen nach dem jeweiligen Stand der Technik so geplant und errichtet werden müssen, dass -u. a.- das Orts- und Landschaftsbild nicht gestört wird; dabei ist auf naturschutzrechtlich geschützte Gebiete, Naturdenkmäler, andere bemerkenswerte Naturgebilde und Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer und kultureller Bedeutung Bedacht zu nehmen.

Raumordnung

Gemäß § 22 Abs. 6 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 kann die Errichtung der Windräder auf als „Betriebsbaugebiet“ gewidmeten Flächen, gemäß § 22 Abs. 7 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 auch auf als „Industriegebiet“ vorgesehenen Flächen erfolgen.

Flächen für Windkraftanlagen im Grünland sind gemäß § 30 Abs. 2 iVm Abs. 4 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 gesondert auszuweisen.

U. A. relevante Bestimmungen in Oberösterreich:

  • § 6 Oö. ElWOG 2006
  • § 7 Oö. ElWOG 2006
  • § 25 Oö. Bauordnung 1994
  • § 3 Oö. Bautechnikgesetz
  • § 22 Oö. Raumordnungsgesetz 1994
  • § 30 Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Diese Bestimmungen finden Sie stets in aktueller Form im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS. Link zum Rechtsinformationssystem des Bundes RIS, http://www.ris.bka.gv.at/

SunEnergy Kobler KG
Geschäftsführer: Markus Kobler

Kirchbach 45
A - 4153 Peilstein im Mühlviertel
Tel.: +43 676 / 430 94 68

Email: office@sunenergy-kobler.at
Web: www.sunenergy-kobler.at

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